

Durch extreme Wetterlagen kommt es in Deutschland immer häufiger zu Hochwasser. Öffentliche Kanäle und Leitungen füllen sich bis zur Oberkante der Straßengullys, der sogenannten Rückstauebene, mit Abwasser, das sich dann aus der Kanalisation in die Hausanlagen zurückdrängt. Haben Abflussstellen keinen Schutz gegen einen solchen Rückstau, kann das Abwasser durch diese in Keller eindringen.
Mögliche Folgen bei Rückstau:
Aus diesen Gründen schreiben die technischen Regelwerke (DIN) und die Abwassersatzung vor, dass alle Entwässerungseinrichtungen unterhalb der Rückstauebene (Straßenkante) gegen einen Rückstau geschützt sein müssen. Daraus ergibt sich für Grundstückseigentümer die Verpflichtung, eine entsprechende Rückstausicherung zu installieren.
Prinzipiell stehen zwei Methoden zur Rückstausicherung zur Auswahl: Hebeanlagen oder Rückstauverschlüsse. Allerdings bieten Hebeanlagen den besten Schutz gegen Rückstau. Denn Rückstauverschlüsse können bei der Abwasserentsorgung durch Feststoffe offen bleiben und dadurch nicht richtig schließen. Überflutungen können die Folge sein. Der einzig zuverlässige Schutz gegen Rückstau bietet daher eine Hebeanlage. Bei WCs unterhalb der Rückstauebene ist eine Fäkalien-Hebeanlage gefordert. Soll nur Schmutzwasser entsorgt werden, können auch andere Hebeanalgen installiert werden. Durch den Einbau einer Hebeanlage ist das Haus gegen Rückstau geschützt und Abwasser kann selbst bei gestauten Leitungen aus dem Haus abgeleitet werden.

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Info-Broschüre "Hebeanlagen-Ratgeber"
Eine fehlende oder falsch betriebene Anlage gegen Rückstau kann für Grundstückseigentümer schnell zu einer teuren Angelegenheit werden. Denn Grundstückseigentümer müssen die Folgen einer Kellerüberflutung durch Rückstau selbst tragen. Für solche Fälle besteht zwar oftmals ein Versicherungsschutz, der greift allerdings nur, wenn die Grundstücksentwässerungsanlagen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen und ordnungsgemäß betrieben wurden. Bei fehlender oder nicht ordnungsgemäß gewarteter Rückstausicherung kann der Versicherer im schlimmsten Fall Entschädigungen ablehnen. Deshalb: besser Vorsorge als Nachsorge.
In der Regel benötigen alle Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene Schutz vor Rückstau (DIN EN 12056, DIN 1986-100 und DIN EN 13564). Europaweit sind Abwasserhebeanlagen mit Rückstauschleife zur Rückstausicherung vorgeschrieben, wenn:
- das Abwasser nicht im natürlichen Gefälle abgeführt werden kann,
- die Zahl der Benutzer nicht klein ist,
- den Benutzern kein WC oberhalb der Rückstauschleife zur Verfügung steht,
- die Räume, die bei Rückstau ggf. überflutet werden, nicht von untergeordneter Nutzung* sind.
*untergeordnete Nutzung bedeutet, dass keine wesentlichen Sachwerte oder die Gesundheit der Bewohner beeinträchtigt werden können.
Viele Hebeanlagen von HOMA eignen sich ideal für den nachträglichen Einbau sanitärer Einrichtungen im Keller oder Souterrain. Sei es für die Entsorgung großer Mengen an Schmutzwasser oder der effektiven Beseitigung von fäkalhaltigem Abwasser. Die Hebeanlagen von HOMA gibt es sowohl zur Vorwand- als auch zur Inwandinstallation.