HOMA 36Plus Garantie
36 Monate Garantie für den Handel
Freiwillige Herstellergarantie für Handelsunternehmen in Deutschland und Österreich gemäß folgenden Bedingungen:
1. Garantiegeber
HOMA Pumpenfabrik GmbH
Industriestraße 1
53819 Neunkirchen-Seelscheid
Deutschland
2. Geltungsbereich
Diese Garantie gilt ausschließlich für Handelsunternehmen mit Sitz in Deutschland und Österreich. Handelsunternehmen im Sinne dieser Garantiebedingungen sind ausschließlich Wiederverkäufer mit Sitz in Deutschland oder Österreich, die Produkte der HOMA Pumpenfabrik GmbH im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erwerben und weiterveräußern. Diese Garantie gilt ausschließlich für Produkte, die unter Anwendung der jeweils gültigen HOMA Preisliste G bezogen wurden. Der Bezug ist durch Rechnung oder Lieferschein mit entsprechendem Verweis nachzuweisen.
3. Garantieumfang
Diese freiwillige Garantie gilt nur für Produkte der Preisliste G und umfasst:
- Tauchmotorpumpen
- Abwasserhebeanlagen
- Steuerungen
Sie deckt ausschließlich Material- und Herstellungsfehler ab.
4. Verhältnis zu den allgemeinen Verkaufsbedingungen (AGV)
Diese Garantiebedingungen gelten ergänzend zu den jeweils gültigen Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AGV) der HOMA Pumpenfabrik GmbH. Sie stellen eine freiwillige Zusatzleistung dar und erweitern die Herstellergarantie abweichend von §6 Absatz 11 AGV der HOMA Pumpenfabrik GmbH ausschließlich gegenüber berechtigten Handelsunternehmen auf eine Garantiefrist von 36 Monaten. Diese Garantie gilt zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten. Diese bleiben durch die freiwillige Garantie unberührt.
5. Garantiefrist
Die Garantiefrist beträgt 36 Monate ab Lieferdatum an den Erstkäufer (Handel). Für alle übrigen Kunden (z. B. gewerbliche Endnutzer oder OEM) gelten ausschließlich die Gewährleistungsund Haftungsregelungen gemäß den jeweils gültigen Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AGV) der HOMA Pumpenfabrik GmbH, sofern keine abweichende individuelle schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
6. Garantieleistungen
Bei berechtigtem Garantieanspruch erfolgt nach Wahl des Herstellers:
- Reparatur (ggf. auch vor Ort durch Werks- oder Vertragskundendienst),
- Ersatz durch ein gleichwertiges Neugerät,
- oder Gutschrift des ursprünglichen Bezugspreises bei HOMA.
7. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme
Die Garantie greift nur bei:
- fachgerechter Installation und Inbetriebnahme gemäß Betriebsanleitung,
- Einhaltung der Wartungsvorgaben (z. B. Intervallpläne gemäß Betriebsanleitung),
- sachgemäßer Nutzung gemäß Bestimmung,
- Vorlage folgender Nachweise:
- Lieferschein oder Rechnung von HOMA an den Handel,
- Rechnung vom Handel an Installateur oder Endkunden,
- unverzüglicher schriftlicher Anzeige des Mangels nach Entdeckung.
8. Ausschlüsse
Die Garantie gilt nicht bei:
- Schäden durch unsachgemäße Nutzung, Lagerung oder Installation,
- äußeren Einwirkungen (z. B. Blitz, Frost, Überschwemmung),
- Schäden durch Umbauten ohne Zustimmung,
- normalen Verschleißteilen (z. B. Dichtungen, Lager, Laufräder),
- Folgeschäden (z. B. Wasserschäden, Betriebsausfälle).
9. Garantieabwicklung
Reklamationen durch Installateure oder Endkunden sind über das jeweilige Handelsunternehmen abzuwickeln. Die Abwicklung erfolgt ausschließlich über den Handel. Eine direkte Abwicklung mit der HOMA Pumpenfabrik GmbH ist ausgeschlossen. Rückholung des defekten Produkts erfolgt kostenfrei bei berechtigtem Anspruch. Bei Ablehnung der Garantie nach Prüfung trägt der Kunde sämtliche anfallenden Kosten, insbesondere für Abholung, Rückversand und Überprüfung. Kosten für Ein-/Ausbau oder Zusatzleistungen werden nur gegen Vorlage geeigneter Nachweise (z. B. Arbeitsberichte, Stundenaufstellungen) und nach sachlicher Prüfung übernommen. Die HOMA Pumpenfabrik GmbH behält sich vor, nicht nachvollziehbare Arbeitszeiten oder marktunübliche Stundensätze angemessen zu kürzen.
10. Sonstiges
Sprache: Maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprachfassung.
Gerichtsstand: Amtsgericht Siegburg, Deutschland.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG)
Geltung: Diese Garantie gilt nur für Handelsunternehmen in Deutschland und Österreich, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung besteht.
(Stand August 2025)